AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Fa. „DGM – Mineralöle, Dieter Gass“

1. Allgemeines

Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, sofern nicht eine von uns schriftlich verfasste oder bestätigte andere Vereinbarung getroffen worden ist. Diese Bedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr. Den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma DGM – Mineralöle, Dieter Gass widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ihrer Geltung wird ausdrücklich widersprochen. Schweigen unsererseits auf die Übersendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gilt nicht als Zustimmung zur Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung werden, soweit diese einmal wirksam vereinbart wurden, bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch Bestandteil aller zukünftigen Verträge, ohne dass es im Einzelfall noch eines ausdrücklichen Hinweises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäftsbedingungen.

2. Angebote, Preise, Modelle, Muster

Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Absprachen sind wir erst nach weiterer schriftlicher Bestätigung gebunden. Erklärungen unserer Mitarbeiter, Reisenden oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind Annäherungswerte. Branchenübliche Toleranzen bezüglich Mengen, Gewichten und Stückzahlen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Bestellung geltenden Preise allein maßgeblich. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. Alle unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Versandkosten und gesetzlicher MWSt.
Muster werden grundsätzlich nur gegen Berechnung geliefert, es sei denn, es wird eine abweichende Vereinbarung getroffen. Modelle, die zur Durchführung des Auftrages gefertigt werden, bleiben auch dann unser Eigentum, wenn Kostenanteile berechnet werden.

3. Lieferzeiten, Lieferkosten, Teillieferung, Liefermengen

Die Angabe von Lieferfristen ist freibleibend, es sei denn, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Ferner stehen unsere Lieferfristen unter den Vorbehalten der Selbstbelieferung, der Liefermöglichkeit und von Zwischenverkäufen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme durch uns, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist ist mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten, wenn uns die Absendung ohne eigenes Verschulden unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versendung, bei vereinbarter Abholung der Tag der Absendung der Meldung der Versandbereitschaft. Überschreiten wir bei einer bestellten Ware einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferzeit um mehr als 10 Tage, so hat der Käufer das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Mit dieser Mahnung werden wir in Verzug gesetzt.Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um zwei Wochen. Hat in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern unsererseits oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.Die Firma DGM – Mineralöle, Dieter Gass ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet. Kommen wir mit den Lieferungen der noch ausstehenden Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nachfrist von 14 Tagen fruchtlos verstrichen, kann der Käufer vom gesamten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlenden Teile nicht anderweitig zu beschaffen und die gelieferten Teile allein für den Käufer nicht von Interesse sind.

4. Verpackungen

Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen beim Käufer von diesem in entleertem, einwandfreien Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zurückzugeben.
Wird die vorgenannte Frist vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach einer Nachfristsetzung von 3 Werktagen berechtigt, ab dem Tage nach Ablauf der Nachfrist eine angemessene Gebühr zu berechnen. Nach erfolgloser Fristsetzung von mindestens weiteren 7 Tagen zur Rückgabe können wir unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis verlangen.
Die auf den Leihgebinden angebrachten Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Die Leihgebinde dürfen nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut (z.B. Altöl) befüllt werden. Für Wertminderungen, Vertauschen, und Verlust haftet der Käufer verschuldensunabhängig. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb. Eine Verwendung als Lagerbehälter oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Versand, Abholung, Abnahme

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beförderungsmittel und auf Rechnung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Versand- und Verpackungskosten werden zu Ist-Kosten berechnet. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Die Lieferungen erfolgen – auch wenn wir die Frachtkosten tragen – stets auf Gefahr des Käufers, es sei denn, dass wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal durchführen und die Schäden nicht von Dritten verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Post, den Paketdienst, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere auch für Verkäufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB vereinbart wurde. Bei Abholung obliegt es dem Käufer, auf eigene Kosten und Risiko die Ware unter Beachtung der gesetzlichen Gefahrguttransportvorschriften zu verladen.
Bei Lieferung in Tankfahrzeugen oder Aufsetztanks hat der Käufer für einen einwandfreien technischen Zustand entsprechend den gesetzlichen Vorschriften seines Tanks oder sonstiger Lagerbehälter zu sorgen und den Anschluss der Abfülleitungen an sein Aufnahmesystem in eigener Verantwortung zu veranlassen. Unsere Verpflichtung beschränkt sich allein auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen. Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen bzw. Abtanken darüber hinaus behilflich sind, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.

6. Gewährleistung, Warenrückgabe

Für Veränderungen der gelieferten Ware infolge Verschleißes, fehlerhafter Bedienung, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Reinigungsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse oder Witterungseinflüsse und durch Einwirkungen ähnlicher Art ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Abweichungen von Maß, Gewicht, technischen Leistungsmerkmalen und Güte innerhalb der für die gelieferte Ware gültigen DIN- und/oder EG – Vorschriften oder der geltenden Übung im Handelsverkehr sind zulässig und keine rügefähigen Mängel, es sei denn, es ist im Einzelfall und schriftlich etwas anderes vereinbart. Unbeschadet dessen sind Abweichungen auch dann keine rügefähigen Mängel, wenn sie innerhalb der von uns zuvor angegebener Toleranzen liegen. Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. § 479 BGB bleibt unberührt.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu untersuchen. Die §§ 377, 378 HGB finden insoweit Anwendung. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Frist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Käufer kann keine Rechte daraus herleiten, dass wir uns mit seiner Beanstandung befassen, die Ware untersuchen oder wegen der Beanstandung mit ihm oder Dritten korrespondieren. Ist die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung erfolglos oder werden die Beanstandungen nicht binnen einer weiteren, schriftlich zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen behoben, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche (ausgenommen sind Ansprüche aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit), insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung in Fällen grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten einfacher Erfüllungsgehilfen ist der Höhe nach auf das vorhersehbare Maß eines Schadens begrenzt.
Bei einer Warenrücknahme, die nicht durch unser Verschulden bedingt ist, berechnen wir einen Pauschalaufwand von 15% des Warenwertes.

7. Pauschalierter Schadensersatz

Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 10 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma DGM – Mineralöle, Dieter Gass zustehenden Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Bedingungen zu veräußern und darüber zu verfügen. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er jedoch bereits heute alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages inkl. der gesetzlichen MWSt. an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu verpflichten, der Miteigentumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungsbetrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungswerte der übrigen verwendeten Ware steht. Der Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung ist unser Fakturenwert. Wird der Käufer Alleineigentümer der neuen Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Miteigentum im vorgenannten Verhältnis eingeräumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt. Zur Einziehung der Forderungen gegen seine Abnehmer bleibt der Käufer berechtigt, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachkommt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer verpflichtet, uns über die Verkäufe der Vorbehaltsware Rechnung zu legen, uns die Drittschuldner zu benennen und uns alle zur Einziehung notwendigen Informationen zu erteilen. Drittschuldnern hat er die Abtretung unaufgefordert anzuzeigen und sie zur Zahlung nur noch an uns aufzufordern.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle Ansprüche gegen den oder die Versicherer bzw. gegen dritte Schädiger werden erfüllungshalber an uns abgetreten.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Sicherung abgetretenen Forderungen gegen Drittkunden hat der Käufer uns unverzüglich unter Überlassung aller für eine Intervention durch uns notwendigen Informationen und Papiere zu unterrichten. Die Kosten der Intervention hat der Käufer zu tragen. Ferner hat der Käufer Beschädigungen und Verlust der Vorbehaltsware sowie jede Änderung seines Firmen- oder Wohnsitzes uns anzuzeigen.
Die Firma DGM – Mineralöle, Dieter Gass nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käufer ist Wuppertal. Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, Wuppertal und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Dies gilt auch bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich. Die Anwendbarkeit internationaler Gesetze, z.B. das UN-Kaufrecht, ist ausgeschlossen.Wir weisen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz darauf hin, dass wir die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ergebenden Daten in unserer EDV speichern und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzen. Dritten werden die Daten nicht zugänglich gemacht.

(Stand: Januar 2010)